Impressum
Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG. Noch ohne Angaben — jede Zeile hier braucht eine Entscheidung, keine Formulierung.
1 · Diensteanbieter
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt Namen und Anschrift, unter der der Anbieter niedergelassen ist — ein Postfach genügt nicht. Bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten.
Firmierung, Rechtsform, ladungsfähige Anschrift und vertretungsberechtigte Person fehlen.
2 · Kontakt
§ 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen — die E-Mail-Adresse und mindestens einen weiteren Weg.
E-Mail-Adresse und zweiter Kontaktweg fehlen. Dieselbe Lücke steht auf der Support-Seite: dort ist die Kontaktknopf ein Platzhalter, weil keine Erreichbarkeit vorliegt.
3 · Registereintrag
§ 5 Abs. 1 Nr. 4 DDG: Register (Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister), Registergericht und Registernummer — soweit der Anbieter eingetragen ist.
Registerart, Registergericht und Registernummer fehlen, oder die Feststellung, dass keine Eintragung besteht.
4 · Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG: die USt-IdNr. nach § 27a UStG oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Ohne erteilte Nummer entfällt die Angabe — die Steuernummer gehört ausdrücklich nicht hierher.
USt-IdNr. fehlt, oder die Feststellung, dass keine erteilt ist.
5 · Berufsrechtliche Angaben
Dieser Abschnitt ist der einzige, der von der Antwort auf eine Vorfrage abhängt, und die Antwort steht nirgends im Projekt: Wird diese Website von einer Steuerberaterin, einem Steuerberater oder einer Steuerberatungsgesellschaft betrieben — oder von einem Softwareunternehmen, das an die Berufsträger verkauft?
Im ersten Fall greift § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG in vollem Umfang: zuständige Steuerberaterkammer, die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem sie verliehen wurde, die massgeblichen berufsrechtlichen Regelungen (StBerG, BOStB, StBVV) und wo sie einsehbar sind. Im zweiten Fall entfällt der ganze Abschnitt.
Die Vorfrage ist unbeantwortet, und damit auch dieser Abschnitt.
6 · Aufsichtsbehörde
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG, nur bei zulassungspflichtiger Tätigkeit. Hängt an derselben Vorfrage wie Abschnitt 5.
Angabe fehlt.
7 · Verantwortlich für die Inhalte
Bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten verlangt § 18 Abs. 2 MStV zusätzlich eine benannte verantwortliche Person mit Anschrift. Reine Produkt- und Leistungsdarstellung fällt nicht darunter; sobald hier ein Blog, ein Fachbeitrag oder ein Newsletter-Archiv steht, schon.
Angabe fehlt, falls sie einschlägig wird.
8 · Verbraucherstreitbeilegung
Nach § 36 VSBG ist anzugeben, ob wir bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Angabe fehlt.
Ein Hinweis für den, der diese Seite füllt: der Link auf die OS-Plattform der EU, den fast jede Vorlage im Netz noch mitführt, gehört nicht mehr hierher. Die ODR-Verordnung ist ausgelaufen und die Plattform im Juli 2025 abgeschaltet worden; der Link zeigt ins Leere und die Pflicht dazu besteht nicht mehr.
9 · Datenschutz
Wie diese Website mit personenbezogenen Daten umgeht, steht im Datenschutzhinweis. Der dort genannte Verantwortliche ist dieselbe Stelle wie der Diensteanbieter aus Abschnitt 1 — beide Lücken schliessen sich mit derselben Angabe.
Stand: 18. September 2026 · Dies ist ein Gerüst, kein Impressum. Ein Impressum mit falschen oder fehlenden Pflichtangaben ist abmahnfähig. Die Seite ist erreichbar und die Pflichtangaben fehlen — dieses Risiko besteht, bis die orangen Stellen gefüllt sind.
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